Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Miete der Software „GREYHOUND“
§ 1 Geltungsbereich, Schriftform
(1) Für die Miete, den Kauf und die Nutzung der Software „GREYHOUND“ gelten nachfolgende allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich. Sie gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher sind nicht berechtigt, die Software zu nutzen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung zuvor schriftlich zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden den Vertrag schließen.
(2) Alle über diese Geschäftsbedingungen hinausgehenden Vereinbarungen, die zwischen digitalguru und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Garantieerklärungen.
(3) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarungen erwähnt werden.
(4) Es wird gemäß § 312 e Abs. 2 Satz 2 BGB vereinbart, dass der Kunde auf die Erfüllung der Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 e Abs. 1 Nr. 1 – 3 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV (Informationen über die technischen Schritte zum Vertragsschluss, zum Speichern des Vertragstextes) verzichtet.
§ 2 Allgemeines
Lizenzgeber der Software „GREYHOUND“ ist:
digital guru GmbH & Co. KG
Am Landgericht 2
D-49074 Osnabrück
Ust-ID: DE 219334842
Handelsregister: HRA 6572
Telefon: 0541/507990-93
Fax: 0541/507990-99
E-Mail: team@greyhound-software.com
Persönlich haftende Gesellschafterin:
digital guru Verwaltungs GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Hildebrand Müller
Handelsregister: Amtsgericht Osnabrück, HRB 19581
§ 3 Vertragsgegenstand
GREYHOUND ist Unified Communications Standard-Software der neusten Generation. Dank revolutionärer Systemarchitektur können neben den Kommunikationkanälen E-Mail, Brief, Fax, SMS, Voice over IP und Chat auch alle wichtigen Unternehmensinformationen unterhalb einer Oberfläche vereint werden. GREYHOUND verbindet desweiteren den persönlichen- und gemeinsamen Arbeitsbereich und ermöglicht so allen im Team - abhängig von individuellen Rechten, den ortsunabhängigen Zugriff auf die zentral hinterlegten Informationen. Eine elementübergreifende Volltextsuche durchsucht dabei auch diverse E-Mail-Anhangstypen. Die Vorgangshistorie zeigt Kommunikationselemente, verknüpfte Termine, Aufgaben, Dateien und Notizen an. So wird Projekt- und Teamarbeit effizient und einfach und ist für jeden Mitarbeiter vollständig nachvollziehbar. Individuell konfigurierbare Filter, die den gesamten Informationsbestand in Echtzeit auf die gesuchte Menge einschränken, helfen die Übersicht zu behalten. GREYHOUND lässt sich über offene Schnittstellen via XML- und JSON-RPC beliebig tief und sicher in vorhandene Drittsysteme einbinden und ermöglicht die Bearbeitung aller im System gespeicherten Informationen standortunabhängig und unkompliziert in Echtzeit.
§ 4 Leistungsbeschreibung Software-Miete
(1) digitalguru stellt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags die Software „GREYHOUND“ in der jeweils aktuellsten Version zur Verfügung. Eine Überlassung auf Dauer erfolgt nicht. Die Software besteht aus einem Basismodul und optionalen Zusatzmodulen, die der Kunde nach seinem Wunsch zusätzlich buchen kann.
(2) Die Software kann über einen Drittanbieter als ASP/SaaS-Lösung verwendet werden. Diesbezüglich muss mit dem Drittanbieter jedoch ein getrennter ASP/SaaS-Vertrag abgeschlossen werden, digitalguru baut diesbezüglich keine Rechtsbeziehungen zum Kunden auf.
(3) Der Kunde erhält das Computerprogramm installationsbereit im Objektcode in einer Download-Version, die er nach Abschluss des Vertrages über einen in der Auftragsbestätigung zu Verfügung gestellten Download-Link herunterladen kann. Ein Benutzerhandbuch ist in der Software integriert.
(4) Der Funktionsumfang des Programms inklusive der Zusatzmodule sowie die Hard- und Software-Einsatzbedingungen finden Sie detailliert online unter: http://www.greyhound-software.com/funktionen/
(5) Die Software verwendet ein Verifizierungssystem, das einen permanenten Internet-Zugang benötigt. Ohne permanenten Online-Zugang ist der Kunde demnach nicht in der Lage, die Software zu nutzen. Dies ist in § 7.4 dieser Geschäftsbedingungen näher ausgeführt.
(6) In die Software integriert ist eine „MySQL-Embedded-Classic“ Datenbank mit einer proprietären Lizenz. In diesem Zusammenhang weist digitalguru darauf hin, dass alle Rechte, insbesondere geistige Schutzrechte, an den jeweiligen Produkten, einschließlich deren Bearbeitungen, den jeweiligen Lizenzgebern zustehen und diese sich diesbezüglich alle Rechte vorbehalten.
§ 5 Anlieferung, Installation, Beratung
(1) Der Kunde installiert die Software selbst. Die Installationsanleitung ist in Form von Tutorials auf der GREYHOUND-Website verfügbar. Der Kunde erhält mit der Auftragsbestätigung per E-Mail Handlungsanweisungen und einen entsprechenden Link zu den Tutorials.
(2) digitalguru schuldet Beratungsleistungen nur, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Gegebenenfalls zu erbringende Beratungsleistungen sind vom Kunden gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen zu vergüten.
(3) Anpassungen bzw. Änderungen der Software sowie die Erstellung von Schnittstellen zu Dritt-Programmen durch digitalguru sind nur geschuldet, soweit diese zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache bzw. zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind. Im Übrigen ist digitalguru zu Anpassungen bzw. Änderungen nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird; entsprechende Leistungen sind vom Kunden gegebenenfalls gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen zu vergüten.
§ 6 Mietpreis, Zahlung
(1) Die Mietpreise können online unter https://greyhound-software.com/gcc/myaccount eingesehen werden. Der dort einsehbare Mietpreis ist ebenfalls Vertragsbestandteil. Er umfasst die Vergütung für die Überlassung und Nutzung der Software sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.
(2) Für die monatliche Miete wird jeweils im Folgemonat eine Rechnung gestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Kunde kann digitalguru auf Wunsch eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen.
(3) digitalguru ist berechtigt, die Miete erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die Erhaltung der Mietsache anfallenden Kosten erhöht haben. Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Mieterhöhung zu kündigen.
§ 7 Nutzungsrechte an der Software
(1) digitalguru räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, das überlassene Programm im Objektcode sowie die sonstigen Komponenten der Software zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dieses § 7 sowie der nachfolgenden §§ 8, 9, 10 und 11 befristet für die Dauer dieses Vertrages zu nutzen. Die Software darf nicht für kommerzielles Timesharing, gewerbliche Dienstleistungen oder im Rahmen anderer Vermietungs- oder Beteiligungsgeschäfte genutzt oder sub/unterlizenziert werden.
(2) Der Kunde ist berechtigt, das Programm auf einen eigenen Server aufzuspielen, sofern er keine ASP/SaaS-Lösung über einen Drittanbieter nutzt. Dieser Server darf über nicht mehr als 2 physikalische Prozessoren verfügen. Der Betrieb auf mehreren Servern oder Servern mit mehr als 2 physikalischen Prozessoren ist nicht gestattet. Die Client-Software kann dagegen auf beliebig vielen Rechnern aufgespielt werden. Der Kunde ist allerdings nur zur Nutzung der Software durch zeitgleichen Zugriff der im Einzelvertrag bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen (Concurrent User) auf den Server berechtigt. Zusätzliche Arbeitsplätze können gegen entsprechende Erhöhung des monatlichen Mietpreises jederzeit durch den Kunden hinzugebucht werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet, es sei denn, digitalguru stimmt dem ausdrücklich zu. digitalguru kann seine Zustimmung von der Entrichtung einer zusätzlichen angemessenen Vergütung abhängig machen.
(3) Ist die Nutzung des GREYHOUND-Serverprorogramms dem Kunden zeitweise, insbesondere wegen Störungen oder wegen Reparatur- bzw. Wartungsarbeiten nicht oder nur eingeschränkt möglich, so ist er berechtigt, das GREYHOUND-Serverprogramm übergangsweise auf einem Austausch-Server zu nutzen. Bei einem dauerhaften Wechsel des Servers ist die Nutzung des GREYHOUND-Serverprogramms auf dem neu eingesetzten Server zulässig; das GREYHOUND-Serverprogramm ist auf dem zuvor eingesetzten Server vollständig zu löschen.
(4) digitalguru verwendet aus Gründen der Sicherheit und des Kopierschutzes ein Verifizierungssystem welches in das GREYHOUND-Serverprogramm integriert ist. Dieses sendet in einem Intervall von 4 Stunden eine verschlüsselte Kombination aus hardwareabhängigem Code und Vertragsnummer an den zentralen GREYHOUND Lizenzserver. Es muss mindestens ein Mal innerhalb von 24 Stunden eine erfolgreiche Verifizierung durch den GREYHOUND Lizenzserver erfolgen, um sicherzustellen, dass der Kunde die Software rechtmäßig nutzt. Diese Vorgehensweise setzt einen permanenten Internet-Zugang des GREYHOUND-Serverprogramms voraus, mit der die Verifizierungssoftware sich verbinden kann. Existiert keine Online-Verbindung, so kann die gesamte Software spätestens nach 24 Stunden nicht mehr durch den Kunden genutzt werden. Es ist dem Kunden bekannt, dass er dementsprechend während der Vertragslaufzeit stetig für eine funktionierende Internet-Verbindung zu sorgen hat.
§ 8 Pflege
(1) digitalguru sorgt während der Vertragslaufzeit regelmäßig für eine Instandhaltung und behält sich vor die Funktionalität der Software zu erweitern.
(2) Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit erscheinende Updates für die Software kostenlos. Diese Updates betreffen die Basisversion sowie die vom Kunden zusätzlich gebuchten Module.
(3) Die Updates betreffen lediglich bereits bestehende Software-Funktionen. digitalguru behält sich ausdrücklich vor, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Module mit neuen Funktionen zu entwickeln und als Erweiterung für GREYHOUND kostenpflichtig anzubieten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf kostenlose Nutzung dieser Module.
§ 9 Vervielfältigung der Software
(1) Der Kunde ist zur Vervielfältigung des Programms sowie der Dokumentation berechtigt, wenn und soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung notwendig ist.
(2) Der Kunde ist berechtigt, Kopien des Programms zu erstellen, soweit diese zur Sicherung der künftigen Nutzung des Programms sowie zu Zwecken einer den betrieblichen Anforderungen des Kunden entsprechenden Datensicherung und Archivierung erforderlich sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, digitalguru auf Anfrage über Anzahl, Speichermedium und Aufbewahrungsort der angefertigten Kopien zu unterrichten.
(4) Die Befugnis des Kunden zur Vervielfältigung des Programm-Codes unter den Voraussetzungen des § 69 d Abs. 1 UrhG bleibt unberührt.
(5) Sonstige Vervielfältigungen sind unzulässig.
§ 10 Umarbeitungen des Programms; Dekompilierung
(1) Der Kunde darf keine Umarbeitungen an dem Programm vornehmen, es sei denn, diese sind für die bestimmungsgemäße Benutzung erforderlich. Eine Umarbeitung ist zulässig, wenn sie für die Beseitigung eines Mangels notwendig ist und digitalguru sich mit der Berichtigung des Mangels in Verzug befindet, die Mängelbeseitigung unberechtigt ablehnt oder aus sonstigen, zurechenbaren Gründen zur unverzüglichen Mängelbeseitigung außerstande ist. Eine Umarbeitung ist auch zulässig, wenn sie zur Behebung von Kompatibilitätsproblemen beim Zusammenwirken des Programms mit anderen vom Kunden benötigten Programmen erforderlich ist, und digitalguru nicht bereit oder in der Lage ist, diese gegen eine angemessene marktübliche Vergütung zu beseitigen.
(2) Der Kunde darf mit Maßnahmen nach Abs. 1 keine Dritten beauftragen, die Wettbewerber von digitalguru sind, sofern er nicht nachweist, dass die Gefahr der Preisgabe wichtiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von digitalguru (insbesondere von Funktionen und Design des Programms) ausgeschlossen ist.
(3) Die Dekompilierung des Programms ist nur zulässig, wenn die in § 69 e Abs. 1 UrhG genannten Voraussetzungen und Bedingungen vorliegen. Die hierdurch gewonnenen Informationen dürfen nicht entgegen den Maßgaben von § 69 e Abs. 2 UrhG verwendet bzw. weitergegeben werden.
(4) Kennzeichnungen der Software, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
§ 11 Überlassung der Software an Dritte
(1) Der Kunde ist ohne Erlaubnis von digitalguru nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu veräußern oder zu vermieten.
(2) Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers Rechte aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen, abzutreten oder Lizenzen weiterzugeben.
§ 12 Anzeige- und Obhutspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, digitalguru Mängel der Software unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise von digitalguru zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an digitalguru weiterleiten.
(2) Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er wird die Originaldatenträger und die Datenträger mit den von ihm vertragsgemäß hergestellten Kopien sowie die Dokumentation an einem gesicherten Ort verwahren. Er wird seine Arbeitnehmer und die sonstigen gem. § 7 Abs. 2 zur unselbständigen Nutzung berechtigten Personen darauf hinweisen, dass die Anfertigung von Kopien über den vertragsmäßigen Umfang hinaus unzulässig ist.
§ 13 Rechte des Kunden bei Mängeln
(1) Für Mängel der Software gelten grundsätzlich die §§ 537 ff. BGB. digitalguru ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen Software einschließlich der Dokumentation zu beheben.
(2) Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von digitalguru durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn digitalguru ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von digitalguru verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
(4) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von digitalguru Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für digitalguru unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
§ 14 Haftungsbeschränkungen
(1) digitalguru haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
(a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von digitalguru oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
(b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie;
(c) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von digitalguru oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) digitalguru haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch digitalguru oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
(3) digitalguru haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung von digitalguru nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
(5) digitalguru haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus vom Vermieter zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.
(6) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von digitalguru im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 15 Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
(1) Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können diesen Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen ordentlich kündigen.
(2) Die Kündigungsrechte des Kunden nach §3 Abs. 3 sowie nach §13 Abs. 3 dieses Vertrages bleiben unberührt.
(3) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 16 Rückgabe
(1) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde sämtliche Installationen des Programms zu löschen und angefertigte Kopien zu vernichten.
(2) Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.
§ 17 Sonstige Vereinbarungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
(2) Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Das gilt auch für die Änderung der Textformklausel selbst.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
